BARRIEREFREIHEIT
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir bemühen uns, diesen Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das unter https://www.karriere-polizei.de veröffentlichte Bewerbungsportal der Polizeien des Landes Bremen.
Stand der Barrierefreiheit
Dieses Angebot ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im November 2023 durchgeführten Selbstbewertung.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Kontraste: Einige Kontraste zwischen Farben des Vordergrunds und des Hintergrunds sind zu gering. Es handelt sich um Farbwerte aus dem Corporate Design.
Barrierefreiheit von Dokumenten: Die PDF-Dateien der Website sind nicht barrierefrei erstellt worden. Wir arbeiten daran, schnellstmöglich barrierefreie PDF-Dokumente anbieten zu können.
Inhaltsstruktur: Links sind in der Inhaltsstruktur nicht immer korrekt gekennzeichnet. Es fehlen teilweise beschreibende Namen und Informationen, ob ein Link ein neues Fenster oder eine neue Registerkarte öffnet.
Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache: Derzeit wird an Angeboten in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache gearbeitet.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 07. November 2023 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit: Zuständig für die Betreuung dieser Internetseite und ihrer Barrierefreiheit ist der Bereich Einstellungen der Polizei Bremen, erreichbar unter Telefon: 0421 – 362 14591 oder per E-Mail an hans.vongarrel@polizei.bremen.de.
Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.